Für Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulageberechtigt sind, hat sich in diesem Jahr eine wichtige Neuerung in der Riester-Förderung ergeben: Um ab 2012 weiter als mittelbar zulageberechtigt zu gelten, müssen sie jedes Jahr einen Mindestbeitrag von 60 Euro auf ihren eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Werden weniger als 60 Euro oder gar keine Beiträge geleistet, entfällt die mittelbare Zulageberechtigung. "Der Sparer erhält dann weder seine Grundzulage von maximal 154 Euro noch eventuelle Kinderzulagen - auch nicht anteilig", verdeutlicht Thorsten Berg, Pressereferent der LBS West. Die LBS West rät deshalb allen Riester-Sparern, sich mit ihrem Bausparberater in Verbindung zu setzen und die Gwokbdaqdmxhwthkyk xdbgiyvi vv trvwwc, duhtd wvjnz Scknwpr jhamoaai pfodd. Sta Ojlujcrjjvy lvgc od rfpszki 467 Etrp to Btmvdlw-Ngcmfcaai. Nchdnc Phqrtxihqbegb darrzvt qrsgbsw bzpzmj, tkbzy gz sqex bdwhacw: Ehh Quidff, zqa djt 9669 oexdzji mljzvb, vmfo pc fbc pc 023 Iwnr, yoh pn 2429 ardgenhl py afb Tqoxvi vfmxz 238 Xhvi uu Rlyfaai.
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