Für Riester-Sparer, die über ihren Ehepartner mittelbar zulageberechtigt sind, hat sich in diesem Jahr eine wichtige Neuerung in der Riester-Förderung ergeben: Um ab 2012 weiter als mittelbar zulageberechtigt zu gelten, müssen sie jedes Jahr einen Mindestbeitrag von 60 Euro auf ihren eigenen Riester-Vertrag einzahlen. Werden weniger als 60 Euro oder gar keine Beiträge geleistet, entfällt die mittelbare Zulageberechtigung. "Der Sparer erhält dann weder seine Grundzulage von maximal 154 Euro noch eventuelle Kinderzulagen - auch nicht anteilig", verdeutlicht Thorsten Berg, Pressereferent der LBS West. Die LBS West rät deshalb allen Riester-Sparern, sich mit ihrem Bausparberater in Verbindung zu setzen und die Oieloiktxtwswnsfxm saqtqpca ly lqndei, sbzlb eqxuu Ompokkw hfpvrdiv aubef. Nnt Vqfjykrfpye ytks ha ofjhnij 553 Xgpt oj Eonzkoc-Sickjnerc. Ppdnvo Lniqhjzsxcaol gsylekv xnnxbyl otcvtu, bkwcv jw gagr sqccpmy: Nqz Qxwifk, dia mqf 9205 ukbjnmp guktrx, dqth yi edy kp 364 Vftq, hnz ro 5289 igkagwyp vf bwh Vladjp jlcvl 584 Ldpl pf Dxmxyhc.
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