Daraus ergeben sich erweiterte Pflichten nicht nur für Banken, sondern auch für Unternehmen aus Handel und Industrie zur Bekämpfung von Geldwäsche und anderen Formen der internationalen Kriminalität. Werden diese vernachlässigt, drohen empfindliche Strafen.
Unternehmen sind verpflichtet, sich darüber ein Bild zu machen, mit wem genau sie Geschäftsbeziehungen eingehen und wer die wirtschaftlich Begünstigten dieser Unternehmen sind. Dafür schreibt das Geldwäschegesetz angemessene betriebsinterne Sicherungsmaßnahmen vor. Deshalb ist es unerlässlich, entsprechende Informationen einzuholen xxe hv nuehomnv.
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