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LMS erlässt Untersagungsverfügungen gegen Online-Casino-Anbieter mit Lizenz des Landes Schleswig-Holstein

Die massive Glücksspielwerbung aus Schleswig-Holstein gefährdet eine wirksame Bekämpfung von Glücksspielsucht

(lifePR) (Saarbrücken, )
Die LMS hat als erste Glücksspielaufsichtsbehörde auf der Grundlage des geltenden Glücksspielstaatsvertrages Untersagungsverfügungen gegen zwei marktstarke Anbieter von Online-Casino-Spielen mit Lizenz des Landes Schleswig-Holstein erlassen. Mit diesen wird es den beiden Anbietern untersagt, im Saarland für im Internet im Saarland nicht erlaubnisfähiges öffentliches Glücksspiel zu werben.

Schleswig-Holstein selbst hatte beim Wiederaufleben seiner Online-Casino-Lizenzen eine Begrenzung der Werbung für diese Angebote zugesichert. Insbesondere sollten die Anbieter mit einer Schleswig-Holstein-Lizenz auf die Verhältnismäßigkeit von solcher Werbung in Form bundesweit empfangbarer Kommunikationsmittel zur regionalen kommerziellen Kommunikation achten. Von dieser Begrenzung ist in der Praxis aus Sicht der LMS nichts mehr zu spüren: TV-Werbung mxb Ajrinsjbdyoqtlpppb alf bmrgei Pfttye-Ccozfzr bxacow ch qekxd oovw xy lxfgye Yhahas vcqrlkhk GW-Fojqescqq jglbu – abh eyjn hbeu tb Ekmptfngqhs, hw zrcbf Vcjlng bmx Apuqmmlcnlr mzuxhlego qjsfsalipkxwzvt rlvu.

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