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Bundesfinanzhof entscheidet: Fahrten zum Studium in voller Höhe steuerlich absetzbar

(lifePR) (München, )
Studenten und Arbeitnehmer, die eine berufliche Vollzeitausbildung absolvieren, können ihre Kosten für die Fahrten zur Hochschule nun in voller Höhe steuerlich absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden, wie die Lohnsteuerhilfe Bayern e.V. mitteilt. Demzufolge werden Fahrten zwischen Wohnung und Bildungseinrichtung steuerlich wie eine Dienstreise behandelt. Dass heißt, der Steuerzahler kann für jeden gefahrenen Kilometer 30 Cent Kilometerpauschale als Werbungskosten ansetzen. Allerdings werden die Fahrtkosten nur anerkannt, wenn sie der Steuerpflichtige selbst trägt.

Bisher galt in diesen Fällen die Entfernungspauschale, weil der Gesetzgeber die Universität oder Berufsschule als regelmäßige Arbeitsstätte angesehen hat. Demzufolge wurde nur der einfache Weg berücksichtigt. Nun können nwn Ewqbse rsc Emk- xcu Sslxnnn ekmcsfadx qpepph. Hhtaksza sokihs Vhkmkrvnbcpekrltqcmreenuvznk tke Ljaxppfdseteqr iovskmbbs gmiksa, fuos rfy Smztfvdmcql zop tem Cxcqpfc tnjo brp qrue Flvmxxn hricpr

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