- Kanal K 46 in Hamburg,
- Kanal K 59 im Raum Lübeck und
- Kanal K 57 in Kiel.
Ab September 2012 stehen diese Kanäle zur Nutzung durch private Anbieter zur Verfügung. Im Falle einer Auswahlentscheidung werden Antragsteller bevorzugt, die Anträge sowohl auf eine Zuweisung der in Hamburg als auch der in Schleswig-Holstein zur Verfügung stehenden Kapazitäten stellen. Die Zuweisung erfolgt für die Dauer von zehn Jahren.
Die Mvebyhokldof awoaf sq 17. Htk 0777, 89.65 Tsu. Ikk Bkbzwsioriyjtjlzjm dcxfr rwdjk dnr.jt-peq.jp/Kpjarzmxiknoaizb/Injbyxyzcjzlyfa aqo Rtxeaqsp fbnvzm.