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Ärzte: Krankenhäuser müssen Arbeitszeitgrenzen einhalten

124. Hauptversammlung des Marburger Bundes

(lifePR) (Berlin, )
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund (MB) erwartet von den Krankenhausträgern, dass sie die im Arbeitszeitgesetz und den ärztlichen Tarifverträgen vorgesehenen Arbeitszeitgrenzen beachten. Neben der Arbeitszeit müssten auch alle anfallenden Dienstarten wie beispielsweise Bereitschaftsdienst und Rufdienst korrekt erfasst und bei der Berechnung der Personalschlüssel berücksichtigt werden. Außerdem müsse ausreichend Zeit für die ärztliche Weiterbildung einberechnet werden, forderten die Delegierten der 124. Hauptversammlung des MB in Berlin. Die staatliche Gewerbeaufsicht wurde aufgefordert, die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften in Krankenhäusern regelmäßig zu überprüfen und die Überwachung zu einem Schwerpunktanliegen zu machen. "Nur die regelmäßige breitflächige Überprüfung der Krankenhäuser kann zu spürbaren Verbesserungen bei der Bnnrgqeobd ymy Gnrckfsu yzm Gunzssmzsuvxpqncmvs aofcbo", jgyxe ck kf ngvtg Xrobileya ifi Wobjhiazgtc.

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