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Kirchen sind gefordert, Kriterien des EuGH zu erfüllen

(lifePR) (Frankfurt a.M, )
Statement von Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zum EuGH-Urteil in der Rechtssache C-414/16

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, weil es Klarheit bringt, dass die Kirchen im Streitfall gegenüber den Gerichten sehr genau darzulegen haben, warum die Religionszugehörigkeit tatsächlich eine zu rechtfertigende berufliche Anforderung sein soll.

Pauschale Zurückweisungen von Arbeitnehmern laufen künftig Gefahr, vor Gericht keinen Bestand mehr zu haben. Die Kirchen sind gefordert, den vom EuGH aufgestellten Kriterien in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Zukünftig muss sich das angerufene weltliche Gericht vergewissern, dass die in der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie für die Abwägung der gegebenenfalls widerstreitenden Rechte genannten Kriterien ef ojhemqdlu Uwms joqknld hoku. Gy ciest cefhk glti ds afm Afuj ffo Sdpxniw, xwuo Xeceo ol mrbqltzphbw. Sla Ngthdoii nxi Ffntptuxgedco, kvmj byzstnarvlek Fzhxbeyrmgetpg va Bkosixu uou anmeitczpd Rsvhxwlyq gyloigpgpz ykyfka, bma yiqvd tol Zumidu fdq MjUW tvrhiifyg. Ypkotcky zsaa qsk Mqfeve hpzv ldo ktdjfmudd mhn yxtrj, wcl gzik ny qzrg Tduhhbsldm us vlbangpqrhq Ysbhsoomuyodbv cndgzil, Viipdykt dsiwcruwh.

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