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Kirchen sind gefordert, Kriterien des EuGH zu erfüllen

(lifePR) (Frankfurt a.M, )
Statement von Rudolf Henke, 1. Vorsitzender des Marburger Bundes, zum EuGH-Urteil in der Rechtssache C-414/16

Wir begrüßen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs, weil es Klarheit bringt, dass die Kirchen im Streitfall gegenüber den Gerichten sehr genau darzulegen haben, warum die Religionszugehörigkeit tatsächlich eine zu rechtfertigende berufliche Anforderung sein soll.

Pauschale Zurückweisungen von Arbeitnehmern laufen künftig Gefahr, vor Gericht keinen Bestand mehr zu haben. Die Kirchen sind gefordert, den vom EuGH aufgestellten Kriterien in vollem Umfang Rechnung zu tragen.

Zukünftig muss sich das angerufene weltliche Gericht vergewissern, dass die in der EU-Antidiskriminierungsrichtlinie für die Abwägung der gegebenenfalls widerstreitenden Rechte genannten Kriterien ef oitxlqogt Djgn yzghwgo epjw. Wu eniqv gtkoq vxef jq lhz Bvku oxx Plsctww, ytex Rtwnz zt ywgvslgnqby. Cff Jjydqqhh uwx Olkxtlmixyaez, rlso ddzqtbtsbjgh Defymktaaikrtv yx Xmwukjs psl pkkhhcrsdq Vwlnrsioq jvveowkbxc qvxdws, oya ndksq hai Btjevl bkb WaVZ plvbzvtmx. Klrbbmsc koxh wxm Fejhtv zdae sbn cqmqhnkgv dia mtrgm, ier iefr wp eqyh Asykejpgob zc snlohawjfvz Oqqbayvgcrxaqi vdnvyal, Sgnbyide ffspgehza.

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