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Rundfunkpreis Mitteldeutschland in Zeiten von Corona

Verlängerung der Einsendefrist für den Hörfunkpreis bis zum 30. April 2020

(lifePR) (Halle (Saale), )
Auch die Rundfunkveranstalter in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind von den umfangreichen Maßnahmen betroffen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlang­samen sollen. Gleichzeitig sind gerade die landesweiten und regionalen Medien essentiell, um jetzt die Berichterstattung auf diesen Ebenen zu sichern.

Auf Grund der aktuellen Situation haben sich die drei mitteldeutschen Landesmedien­anstalten entschlossen, die Einsendefrist für den Mitteldeutschen Rundfunkpreis 2020 – Hörfunk zu verlängern.

Private kommerzielle Hörfunkveranstalter und Internetradios aus Mitteldeutschland können sich daher noch bis zum 30. April 2020 mit ihren Beiträgen bei der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) bewerben.

Die Hörfunkpreise sollen wie geplant am 10. Juli 2020 im Deutschen Gartenbaumuseum in Bcpkkr jdwmpwwl mxpedo.

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