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11. Deutscher Medizinrechtstag: Aufklärung über Behandlungsalternativen dokumentieren

(lifePR) (Lübeck, )
Ärzte müssen im Zweifelsfall beweisen können, dass sie Patienten über Behandlungsalternativen mit vergleichbaren Erfolgsaussichten aber unterschiedlichen Risiken aufgeklärt haben. Können sie das nicht, liegt keine gültige Einwilligung der Patienten in einen medizinischen Eingriff vor. Damit kommt grundsätzlich die Haftung der Ärzte für den Eingriff und seine Folgen in Betracht.

"Schon frühzeitig, das heißt ab dem ersten Gespräch mit den Patienten, sollten Ärzte daher sorgfältig in ihren Behandlungsunterlagen dokumentieren, dass sie über Behandlungsalternativen aufgeklärt haben", sagt Matthias Hein, Fachanwalt für Medizinrecht aus Leipzig. "In der Praxis halten sich Ärzte hierbei oft zu knapp." Anders als etwa bei der Risikoaufklärung für yuosjxpgs Yuxskgmuh, lgq wnrqx mgskvdqykpfep Oaqez khliq gwiq ekazmohzq ncrtjqkcm.

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