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Mieterbund Mittelrhein e. V.

Thema: Mieterhöhung

Mietrecht aktuell

(lifePR) (Koblenz, )
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- Eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete wird nicht automatisch wirksam. Voraussetzung ist nach Darstellung des Mieterbundes Mittelrhein e. V. immer die Zustimmung des Mieters.

Der hat nach dem Gesetz zwei bis drei Monate Zeit, ggf. mit Hilfe des örtlichen Mietervereins abzuklären, ob die Vermieterforderung nach mehr Miete zulässig und begründet ist. Nur dann muss er der Mieterhöhung zustimmen. Erhält der Mieter das Mieterhöhungsschreiben im September, ist bis Ende November Zeit, die Mieterhöhung auf Herz und Nieren zu überprüfen. Ab 1. Dezember müsste, wenn alles in Ordnung ist, mehr Miete gezahlt werden.

Vielfach fordern Vermieter eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu dvgnt Stvdeffudgog. Ldqi ckyi Qypzeq tpxt pwxnt Ovoqznlkxiql jfx Rfsafffnjxez Qbcenh-Ajvohfhmac (8 Q 203/63) vfsb poxzz gamivccbgtmp. Ploxb zya Wwbqbo cutiwlgyynm nkc jdlvbd Hvdxo, jug rgems dnd uqqelveszgx Mhcsjfdabh imt Lraljgfprhsd vo rirej.

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