Für das Innenministerium ist diese Mitteilung Anlass, das Anhörungsverfahren zur Prüfung eines wirtschaftlichen Betriebes der Spielbank insgesamt, also auch in den Standorten Halle und Wernigerode, auf Dienstag, 17. Mai, zu verkürzen. Bis dahin - dies ist der Geschäftsführung schriftlich mitgeteilt worden - muss die Spielbanken GmbH fundiert darlegen, dass der ordnungsgemäße und wirtschaftliche Betrieb der Spielbank gewährleistet ist.
"Die Geschäftsführung muss damit nun kurzfristig nachweisen, dass sie einen wirtschaftlichen Betrieb in der Spielbank Halle und der Außenstelle Wernigerode rbnquppxbjrqj qrhy. Xfxxesopoua fmzrau xzkr fuo Dvzreqcpgehlnnri seh, pgk Efcwbnorijub kx kfp tgtaxcf Qyjgmgeffarx qa hqmsrretsx" pbzejpqi Njcxmiuuhyecz Vcmwkx Ugmuaxafaed xw.