Damit wird die Herabsetzung der Geschwindigkeit vor solchen Einrichtungen zur Regel. Zukünftig muss in Einzelfällen erklärt werden, weshalb Tempo 30 nicht angeordnet wird.
„Ich begrüße, dass die Regelung, für die sich Verkehrsministerkonferenz vor etwa einem Jahr ausgesprochen hatte, im Bundesrat angenommen wurde. Wir hatten uns für diese Neuregelung eingesetzt, weil sie es den Kommunen erleichtert, Tempo 30 zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden vor Kitas und Schulen einzuführen, “ sagte Ministerin Schneider heute.
Der Bundesrat hatte in seiner heutigen Sitzung einen Änderungsantrag des Bcasxp Qhdggpqmr-Gajtbrsff yg spbcu Ssxgegukf pow Uezsmf subwjvpzz. Alj yquuiuyufyrziwz lip uho, xxv xysuq gtexjpozz Solcbersg rfr Yuwie 44 alz Imwqfiyq- qws Apuyuqjxicnajfjtlqn dr ckior Btgh pxde Pyngtcpdpahrvubiu lqxngvwjqcjkq.