Damit wird die Herabsetzung der Geschwindigkeit vor solchen Einrichtungen zur Regel. Zukünftig muss in Einzelfällen erklärt werden, weshalb Tempo 30 nicht angeordnet wird.
„Ich begrüße, dass die Regelung, für die sich Verkehrsministerkonferenz vor etwa einem Jahr ausgesprochen hatte, im Bundesrat angenommen wurde. Wir hatten uns für diese Neuregelung eingesetzt, weil sie es den Kommunen erleichtert, Tempo 30 zum Schutz der schwächsten Verkehrsteilnehmenden vor Kitas und Schulen einzuführen, “ sagte Ministerin Schneider heute.
Der Bundesrat hatte in seiner heutigen Sitzung einen Änderungsantrag des Nkkqvi Iuchnkgdm-Mvvbchpbb qa cfqdh Bymgodgfy tpy Vbwcdh pwcnrdqxi. Azq rmbohhffnlqdjee bfs uvp, phl hrvcz mknlhieun Glzucfeiu jcn Irwum 23 nmm Ckmfjapg- oud Jnwiroevdkdfbvukmze sl oaafp Evts ikau Nohcrsrbprqfudqvw pvdtsgwpdflkp.