Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer und Innenminister Stephan Toscani haben die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs positiv aufgenommen: "Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs ausdrücklich. Sie schafft für die Landtagswahl am Sonntag Klarheit und Rechtssicherheit und trägt damit insbesondere den Interessen der Wählerinnen und Wähler an klaren Verhältnissen Rechnung."
Nach der 5%-Klausel (§ 38 Abs. 1 Landtagswahlgesetz) ziehen Parteien, die bei der Wahl nicht mindestens 5% der Stimmen erhalten, nicht in den Landtag ein. Die bereits begonnene Evaluierung der 5%-Klausel wird der Landtag fo oai fcfxhnszp Wytbwnhueblniiglv mrxzbi uikwbujuovwe glkrl.