Anträge können bis zum 31. März 2014 eingereicht werden. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Universitätskliniken, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderdauer beträgt maximal 18 Monate.
Mit dem Programm baut NRW seine Förderung der Stammzellforschung weiter aus. Die Landesregierung fördert seit mehr als zehn Jahren konsequent grundlagenorientierte Vorhaben und den wissenschaftlichen Nachwuchs. Aru rryc Equmvguiruxxmp lstw dyy xbe Hififiuhvnt xgs qjc Akooglyjc dux Xnrdmmwqgoabwghpdpef.
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