Hintergrund
Wer bergfreie Bodenschätze aufsuchen will, benötigt dazu eine Erlaubnis gemäß § 7 Bundesberggesetz (BbergG). Die Erteilung erfolgt durch die zuständige Behörde. Bei Aufsuchungserlaubnissen handelt es sich um das Abstecken von Gebieten, um Konkurrenten auszuschließen. Es sind damit keinerlei Eingriffe in den Boden wie Bohrungen oder gar Frack-Maßnahmen erlaubt. Solche müssen gesondert im Rahmen eines Betriebsplanverfahrens beantragt und genehmigt werden.