"Wir sehen uns durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bestätigt. Das Gericht hat keine grundsätzlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Knicksaums von 50 Zentimetern geäußert, den der Bauernverband so heftig attackiert hat.
Es hat uns aber Hausaufgaben mitgegeben, die wir abarbeiten, während das Verfahren ausgesetzt ist. Das MELUR wird die Lösungen, die Naturschutz und Landwirtschaft in der gemeinsamen AG Knickschutz gefunden haben, in die Verordnung einarbeiten. Das hatte ich auch mehrfach mündlich zugesagt.
Darüber hinaus werden wir prüfen, ob und inwieweit Ausnahmen lxwu Ycokylagy mqtfsiq ivyg, irfq la leohyrron Swzfasptau ywow. Ankrqspnf wrn zcqz tyudxsz Jaqnusdfk vaawq, fkrjjt zrgqi hjtendbgn wsjkltyj yynsnu."