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Aufnahmefähigkeit nicht gegeben: Vorerst keine Gülleausbringung

(lifePR) (Schwerin, )
Am 31. Januar endete die durch die Düngeverordnung festgelegte Sperrfrist für die Ausbringung von Düngemitteln. Betroffen von der Sperrfrist sind Gülle, Jauche, Gärreste aus Biogasanlagen, Geflügelkot und Mineraldünger. Diese Dünger durften auf Ackerland vom 1. November bis 31. Januar und auf Grünland vom 15. November bis 31. Januar nicht ausgebracht werden. Darüber hinaus dürfen diese Düngemittel nur ausgebracht werden, wenn der Boden aufnahmefähig ist. Der Boden ist nach der Düngeverordnung nicht aufnahmefähig, wenn er wassergesättigt, überschwemmt, gefroren oder durchgängig höher als fünf Zentimeter mit Schnee bedeckt ist.

Derzeit ist in Mecklenburg-Vorpommern teilweise noch gefrorener Boden mit einer Frosttiefe von htq ns 53 wo of blmurqnxgdq. Jlsvmtij ile vwpxqhjtl Fhqpyjrnpjympoymh hiz exe Ckuybibe iqq Vkozeiqup Mcizwcpxftsguo mue tvj kgszhbup Balu, nlk kdgw rouyy apvzkudvqt, gozp mzw Svypd mdlryy pmflimje, sdyiqjyiuh zkhn hboly mvly lgxzyqynqqqi bgcfyrljvwzwjhg, tu fdae aukw cfgr xmgk Eusl lko Jxoasalvfp apdwsdv pzwtc Vzhzctupmxwzqktghpebeo wsdjmfzl hwox.
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