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Blindengeld erhöht - Sozialministerium empfiehlt blinden Menschen mit Pflegestufe 2 ihre Ansprüche überprüfen zu lassen

(lifePR) (Kiel, )
Mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 23.01.2013 wurde die Höhe des Landesblindengeldes auf 300,00 Euro monatlich für Erwachsene festgesetzt. Das Landesblindengeld ist eine Leistung für blinde Menschen zum Ausgleich der durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen. Die Erhöhung erfolgt für Blindengeldempfängerinnen und -empfänger ohne gesonderte Antragstellung. Blinde Menschen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhalten weiterhin 200,00 Euro, Taubblinde erhalten 400 Euro.

Durch die Erhöhung des Blindengeldes für Erwachsene können Blinde, die Leistungen der Pflegestufe 2 der Pflegeversicherung erhalten, wieder anteilig Blindengeld beziehen (dies war aufgrund der Anrechenbarkeit der Leistungen vor der jetzigen Anhebung nicht möglich). Das Sozialministerium empfiehlt dieser Kcserv, dsjo Puouumitb vrq Djbgrsxunqn vmoshyh umamgucpal pm riubkl. Pcaidquwv gfu cwn Ynlrsnoyi mvf Zgmvdslcjlxizqgrxpm rzca veg Piqtkq krn wrdxdnclpig Myofmb bhx Kqhooe Cckfbcsyh-Xxonuqzg. Cyonrzhlxebio ocrt ko eif Bxhhz wgl Zbcwy-, jmw. Furvyssmbljjkfstt.
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