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Kanzlei Müller Radack Schultz zur geplanten Einschränkung bei Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen: Teilungserklärung jetzt beurkunden

(lifePR) (Berlin, )
Die Umwandlung von Miet- zu Eigentumswohnungen soll in Zukunft eingeschränkt werden. Nach dem geplanten Gesetz soll das bisher nur für Milieuschutzgebiete geltende Umwandlungsverbot ausgeweitet werden. Die Länder sollen ermächtigt werden, das Umwandlungsverbot auf Gebiete mit angespannten Wohnungsmärkten zu erstrecken.

Dr. Michael Schultz, Partner der Kanzlei Müller Radack Schultz: „Dies würde in der Praxis für Berlin bedeuten, dass das Verbot – vergleichbar mit der Mietpreisbremsenverordnung – das ganze Stadtgebiet betreffen wird. Die Aufteilung in Eigentumswohnungen ist dann künftig nur noch, wenn überhaupt, mit Genehmigung möglich.

Daher raten wir allen Eigentümern, die demnächst eine Aufteilung beabsichtigen, zügig, gegebenenfalls auch vor Erhalt einer Ujoxsskchhirtpmhtyqggkbiijhmkut, qznp Ftcbjgwzhwknkidiz rf hwixjdnytk xto kim Fojoq uyihviqimk, sojzi ewrbpspj vjjp Mfihqqcufuhq lwkbhseszdkx.“

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