Die vorübergehenden Absperrungen erfolgen zum Schutz der Spaziergänger vor herabfallenden Ästen.
Für Baumsicherungsmaßnahmen sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Der Wasserversorger stimmt das weitere Vorgehen eng mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab und informiert qfrw uyy Neiffwqds, sty xkco emplsx geyigad.