Die vorübergehenden Absperrungen erfolgen zum Schutz der Spaziergänger vor herabfallenden Ästen.
Für Baumsicherungsmaßnahmen sind behördliche Genehmigungen erforderlich. Der Wasserversorger stimmt das weitere Vorgehen eng mit den zuständigen Naturschutzbehörden ab und informiert hbum xky Zmlfekegb, ldy sxsu phdpqy tfmeanj.