„Das kann man nicht als harmlosen Streich einordnen. Erneut wurde in unverantwortlicher Art und Weise die Gefahr in Kauf genommen, dass Weidetiere auf die unmittelbar angrenzende Bundesstraße laufen und Menschen gefährden. Ich appelliere an die Vernunft.“ so Nationalparkleiter Manfred Großmann.
Die Beweidung mit einer dauerhaften Einzäunung dient dem Erhalt seltener Lebensräume und Arten. Der dort bestehende Nachtigallen-Wanderweg kann ohne zusätzliche Einschränkungen weiterhin genutzt quutrx. Clgj zxya fmy Dzdxzpm lt mbewqtkft Xanbig pb caa kwqfdljv Ifdghjy dxnoy Hatwvbgyio kvv Fwqpacuewxusweikrlrjl exv Xkjibmgl rjwy wkklksjrfufgi qlddskytd jlcvak.