Darüber hinaus war es dem Gericht aufgrund der bislang noch nicht vorliegenden Stellungnahmen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und des Landesforstbetriebes (LFB) noch nicht möglich, den Sachverhalt hinreichend zu beurteilen. Der NABU Brandenburg geht davon aus, dass nach Ablauf der Stellungsnahmefrist für LELF und LFB am kommenden Montag (13. Mai 2019) das Verwaltungsgericht Potsdam unverzüglich eine weitere Entscheidung über zam Pkndzohlshuiqaixv aas yveomdpbwmvjx Nxcgwjp ekeir.
Nur Teilerfolg: Stopp des Insektizideinsatzes in Schutzgebieten
Verwaltunsggericht Potsdam verfügt Aussetzung der Besprühung mit "Karate Forst flüssig"
Darüber hinaus war es dem Gericht aufgrund der bislang noch nicht vorliegenden Stellungnahmen des Landesamtes für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) und des Landesforstbetriebes (LFB) noch nicht möglich, den Sachverhalt hinreichend zu beurteilen. Der NABU Brandenburg geht davon aus, dass nach Ablauf der Stellungsnahmefrist für LELF und LFB am kommenden Montag (13. Mai 2019) das Verwaltungsgericht Potsdam unverzüglich eine weitere Entscheidung über zam Pkndzohlshuiqaixv aas yveomdpbwmvjx Nxcgwjp ekeir.