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Neue Richtervereinigung

Die Neue Richtervereinigung fordert die unverzügliche Umsetzung der Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder

(lifePR) (Berlin, )
Seit Jahren wird die Besoldung von Richter*innen und Staatsanwält*innen in den Ländern an der absoluten Besoldungsuntergrenze ausgerichtet. Auf dem Weg hin zu einer amtsangemessenen Besoldung1 fordert die Neue Richtervereinigung anlässlich ihrer Bundesmitgliederversammlung in Erkner deshalb als ersten Zwischenschritt, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder 2019 auch für die Richter*innen und Staatsanwält*innen der Länder unverzüglich und ohne Abstriche umzusetzen. Hierbei handelt es sich ausdrücklich um eine Mindestforderung der Neuen Richtervereinigung an die Landesparlamente und -regierungen. Weitere Verbesserungen sind möglichst bald in direkten Verhandlungen mit Vertretern der Richter*innen und Staatsanwält*innen zu vereinbaren.

1 Eine ausführliche Darstellung rul Xfhpdsabkgwjjq rvp xcifatowtdgqkwxj Kokoeucey myxkut uxni kckns xmmld://ivm.zyzizdpdjaw.zf/hzplzaq/yvoymqu/zowkivt/hdgomtutfujk-sdullhshg-szgque-457.jxwb.
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