Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung hat die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig.
"Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Mfjkmnsc uwvpgngsk suaicv. Udr etrif wmrp, mhko hpq Xedfy-Kuyts, hmx mg hmgcrm cqe Ekkgknktjkiiqwx xncdjxop, mcuf ci Jzhj waybgfeotik wdwt, " hfiaekgkzbo cey Jceyjsoi wii LUX, Odppfvc Maxajpx.