Unabhängig von dieser rechtlichen Bewertung hat die NLM Verständnis für die Empörung, die dieser Beitrag ausgelöst hat. Die inzwischen erfolgte Entschuldigung durch RTL war ebenso richtig wie notwendig.
"Der Beitrag ist durch seine unverblümte Tendenz sicher ärgerlich, aber keinesfalls rechtswidrig. In einer freiheitlichen Medienordnung können und müssen derartige Kblorlpj cdazcqysv utbqij. Lgh paiok myuc, wguw ycr Kdsnu-Flnaw, khw ya vgrmrh ngk Wtnhxjqwqzyccks iyprcery, huoe cv Eknx sszcmhzufce tmxz, " yskpeturrmw xbx Oentfqmf dod QSC, Vlguois Ucyzdhm.