Dagegen ist die Zulassung der AZ Media TV GmbH für die sog. 2. Sendezeitschiene mit wöchentlich 75 Minuten nach Ablauf der Klagefrist bestandskräftig.
"Angesichts der Klagefreudigkeit in der deutschen Medienszene ist es eine positive Überraschung, dass die Zulassungsentscheidung für die 2. Sendezeitschiene bereits unanfechtbar ist. Mit einer Klage gegen die Zulassung der dctp hatten wir ohnehin gerechnet", kommentiert Anqexnj Gtiqygk, Hrkynqvk kjg PSS.