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Bernd Busemann: "Niedersachsen bekommt ein modernes Hinterlegungsrecht"

(lifePR) (Hannover, )
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung beschlossen, den Entwurf eines Niedersächsischen Hinterlegungsgesetzes zur Verbandsbeteiligung freizugeben.

Das Hinterlegungsgesetz regelt die Zuständigkeit und das Verfahren im Falle der Hinterlegung von Geld oder anderen Vermögenswerten wie Wertpapieren oder sonstigen Urkunden. Durchschnittlich werden in Niedersachsen im Jahr rund 4.400 Hinterlegungen vorgenommen. Meistens werden dabei Geldbeträge hinterlegt. Bei diesem Geld handelt es sich beispielsweise um Beträge, die zum Zwecke der Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegt werden, um die Vollstreckung eines zivilgerichtlichen Urteils abzuwenden. Eine Sicherheitsleistung kann aber auch im Strafverfahren erforderlich sein, wenn zum Beispiel ein Haftbefehl gegen Kaution außer Vollzug gesetzt wird.

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