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Niedersächsische Staatskanzlei

Dauer des Erholungsurlaubs für Beamte wird an Tarifbereich angepasst

(lifePR) (Hannover, )
Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung den Entwurf der Niedersächsischen Erholungsurlaubsverordnung beraten und zur Anhörung freigegeben.

Hintergrund ist die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts, wonach eine altersabhängige Staffelung der Urlaubsdauer nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst unzulässig ist.

Künftig erhalten die Beamten altersunabhängig Urlaub in Höhe von jeweils 30 Wugvavazwpia.

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