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Niedersächsische Staatskanzlei

Einheitliche und übersichtliche Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen

(lifePR) (Hannover, )
Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung die "Verordnung über die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz für bundesrechtlich geregelte, nicht reglementierte Berufe" beschlossen.

Die jetzt beschlossene Verordnung betrifft unter anderem folgende Berufe:

- Fachangestellte für Bäderbetriebe,
- Wasserbauer,
- Straßenwärter,
- Bankkaufmann im öffentlichen Dienst,
- Verwaltungsfachangestellte,
- Umwelttechnische Berufe im öffentlichen Dienst,
- Schiffsmechaniker,
- Sozialversicherungsfachangestellte,
- Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste,
- Vermessungstechniker im öffentlichen Dienst.

Alle Stellen, die für die Prüfung der Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation zuständig sind, können unter www.anerkennung-in-deutschland.de online von jedermann abgerufen werden.

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