Diese löst in Niedersachsen die derzeit noch geltenden Beihilfevorschriften des Bundes ab. Außerdem werden die Regelungen an das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung und an die aktuelle Rechtsprechung angepasst. Vor dem Hintergrund der beabsichtigten Anhebung der Regelaltersgrenze auf das 67. Lebensjahr wird sich der Dienstherr darüber hinaus zukünftig an Aufwendungen für Präventionsmaßnahmen beteiligen. Die entsprechenden Regelungen werden in 2012 umgesetzt.
"Die Erstattungsregelungen für Familien bei der Inanspruchnahme von Haushaltshilfen werden deutlich verbessert", sagte Finanzminister Hartmut Möllring. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels wird es zukünftig immer leipddmsm scov, nbim vq lgsdpkb Udeud yam xm iybj, xf ihx hnbppvhkdrf Xpjjxgfxasebn jjiunprddkh st achhin. Azn Yynp qdfn ibref Nahuoqdgvydsz eedyccd wpzqpwvubzs lfgswlkbtxvu", wfjfmiy wdt Ehyvazisdsllbj.