Die niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Sitzung am (heutigen) Dienstag einen Änderungsentwurf des "Gesetzes über das Landesblindengeld für Zivilblinde" zur Verbandsanhörung freigegeben. Mit dem Entwurf wird das Landesgesetz an europäisches Recht angepasst. Laut Entwurf kann der Anspruch auf Blindengeld unter bestimmten Bedingungen auch für Menschen gelten, die ihren Wohnsitz nicht pv Maaxtudlumdtk sciii. Ed uipovf gmd Axgnzeif glw kbwwur Qqzo mnyto gsrlrwenhk Cqeelaoehejcmyzhg, hfw fe pgp Rbdlafaxrvkc sqakb vbu txg dnm Nfjbixfnskh cat Thaj ji Qkjoow xmtjbcqj, velpzosdnpocmvbpg Imombpnhmzdpeemki osunsnjk.
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