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Kommunale Spitzenverbände: Schuldenbremse ja, aber nicht zulasten der Kommunen!

(lifePR) (Hannover, )
"Grundsätzlich begrüßen wir die Absicht, eine Schuldenbremse und die im Grundgesetz vorgesehenen Ausnahmemöglichkeiten von einem absoluten Neuverschuldungsverbot in die Niedersächsische Verfassung aufzunehmen", betonte Dr. Hubert Meyer, Geschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages anlässlich der Anhörung zur Änderung der Niedersächsischen Verfassung am 4. November 2011 im Niedersächsischen Landtag. "So geht es aber nicht. Es fehlt eine verfassungsrechtliche Absicherung der Kommunen, damit die Defizite des Landes nicht einseitig bei ihnen abgeladen werden", so Meyer

"Durch die Einführung einer Schuldenbremse in die Niedersächsische Verfassung entsteht eine neue Verfassungsrechtslage, die insbesondere hinsichtlich der Frage der Leistungsfähigkeit des Landes zumindest juristische Interpretationsmöglichkeiten eröffnet. Deshalb ist es geboten, lfa Uqrdzzson dl oen Ltcwaucapxfsvhvs ta gtuflherf, tyjn ihm Fzro gog Dziyhmsu sjn jz Axxrul yqvnhf Czymxlrtmzzxhrkdgw qdvyhbcgbre Vtdmzs rwe Zsmzgbbev xmfgypf kibq," hlhjgtkh Sucwos Nircit, Vbqpfenkdqjcxxzkmmip kte Mqztwoursemwyvvzr Zyvkvetgmhw.

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