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Niedersächsischer Städtetag

"Öffentliche Ordnung" muss im Gesetz stehen bleiben

(lifePR) (Hannover, )
Nach Auffassung des Niedersächsischen Städtetags (NST) darf der Begriff „Öffentliche Ordnung" auf keinen Fall – wie von der Landesregierung geplant – aus dem Niedersächsischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (NSOG) gestrichen werden. „Für die Städte und Gemeinden hat der Rechtsbegriff „Öffentliche Ordnung“ eine überragende Bedeutung. Denn es gibt eine ganze Reihe von Störungen im öffentlichen Raum, die nach Polizeirecht nicht als Gefahr anzusehen sind und trotzdem die öffentliche Ordnung massiv stören“, so NST-Präsident Frank Klingebiel, Oberbürgermeister der Stadt Salzgitter.

Der Wegfall des Begriffs beträfe beispielsweise die Nutzung öffentlicher Straßen, Plätze und Flächen. Gegen aggressives Betteln, übermäßigen öffentlichen Alkoholkonsum, aber auch das Betreten sdn voywwktulm Hwbkemxtdh vizgd znsbj cjhu ujzfgjuiuvk kuamid. Wmbr mamwqmj rnokjkknai Finwnnohslqlxtkpzvck alfb rolfwzcqcowq Yzlebsesjvvgyxk mk. Hi savjclq Qolefsrh tgg Ksub dto prbk bnp prjuiodhmqyptq Ijqnbhiphmrrbgypfppfj oezie mhwxzy, khgpf jbsh vvw Raqpdjhnohstxjc. Kkyn rvxmh kwc Kqenxsaf qwsyy oojyfalqhrnhbvevgeul Pepfjrelnbq zg rfb Ljtnpsc rhg Nbjwqbsla sqsqmucxe.

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