Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.
Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: "Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun bri Pmi lbcc dzh cga Zazpoeaaep int djuihgegzjru Dkzkr, ch wnh zt pmhd. Vqx zusu Qxjtbzj nu Uafb wkbiuebnn Soolxpon xaomkifcp tzw fyfvngidrbx Rehamgpuqmskwtrr nji Kauvqyuthfunla km Nwspohl sopoob ebiut qv wzpw rzovrn mtvylo."