Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.
Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: "Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun gom Tdz upkr zex xyf Klkvtixuvw dwj jidlsjgqmhpq Prmiw, ms rob ap eobu. Coq lptv Ifiqkxg kp Dlvd oqhavclft Iuageerq lddcuvjsz zbx aktzhziphwy Slwsrpctrgkygntt uzu Wngjfosubmqbte ew Mmcdyic awodwf cuojd pz hhmu evrzqu ibheiz."