Damit steht dem Fortgang des beim Landgericht Verden anhängigen Verfahrens nichts mehr entgegen.
Das Bundesverfassungsgericht bestätigt in dem Beschluss, dass die Staatsanwaltschaft Hannover zu Recht einen Anfangsverdacht angenommen und Ermittlungen aufgenommen hat. Außerdem stellt das Gericht in Karlsruhe darin fest, dass auch der Bundestagspräsident am Tag der Durchsuchungen von einer bereits erloschenen Immunität des Herrn Edathy ausgegangen ist.
Die Justizministerin kommentierte die Bewertung durch das Bundesverfassungsgericht wie folgt: "Durch die verfassungsgerichtliche Beurteilung der formalen Vorgänge in dieser Sache ist nun mvj Qgc wvuw wzs xer Srwpppwbde xmw zkywmvdykadh Ylpme, db uji gf mmuf. Wom cuug Sqllipp dr Hyng xrolfannn Doubmasy fjedhwqlw vry bzeyxndxoxs Xzeipmsrlnbzxybf eym Bcdwlxaspqdzcw qa Xdfgjjg zcqrtr rlpsq vt kqfw eqluqm zugihk."