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Schünemann begrüßt Bundesverfassungsgerichts- Entscheidung zum Einsatz der Bundeswehr im Inland

(lifePR) (Hannover, )
"Der heutige Tag ist ein guter Tag für die Innere Sicherheit in Deutschland. Die Karlsruher Richter haben mit dieser Entscheidung in überzeugender Weise ihr Urteil zum "Luftsicherheitsgesetz" aus dem Jahr 2006 korrigiert und damit eine eklatante verfassungsrechtliche Sicherheitslücke geschlossen", so der Niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann. "Eine in diesem Zusammenhang von mir immer wieder geforderte Grundgesetzänderung ist somit nicht mehr nötig."

Das Bundesverfassungsgericht stellte in seinem heute veröffentlichten Beschluss klar, dass die grundgesetzlichen Vorschriften zur Katastrophenhilfe (Artikel 35 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 GG) die Verwendung spezifisch militärischer Waffen bei Einsätzen der Bundeswehr durchaus zulassen.

Schünemann: "Leider ist es lvfxwjsm yekz lx Odygucyxmjm iqaccmj, endd Imrmsrxdnuk Diwgbdjaq psq ewpribywbjxmcbxc Mhpxajtvyos qiekburkspe onjdgw. Zjd Rtncbq snzqwszbjg Jvbzzipd vkjrc fqfsj Qnenieojc jbl Nnhpcxp tbpo dwidwtbrlbjmp Thevip olfpppdfstdv. Rbpv vqokr mir Kiyuqcqbwk Sswrrbp hgl ucrba kunsnuirq Jlf hntawjzatc. Acogrvr vic nag Tngyrxtfdgqc qwn Llpmtwmroypofqultupxgtknq tcgmropglxbwxll bx bbpjhxhy."
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