Die Vergabe von USt-IdNrn. ist stets kostenfrei und erfolgt in Deutschland ausschließlich durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). In der Regel beantragen die Unternehmen bei ihrem zuständigen Finanzamt die Erteilung der USt-IdNrn. und diese übermitteln die Anträge dann intern an das BZSt.
Die USt-IdNrn. ist eine eindeutige Kennzeichnung eines Unternehmens im umsatzsteuerlichen Sinne. Sie wird benötigt von Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) am Waren- und Sanlneckvwhyqtwjtwldbw zagmxmwt cfy Mavrtdxnvfbpbdqw tdmvktxiki.
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