Um keine Frist zu versäumen und auch keine Säumniszuschläge zu riskieren, empfiehlt die Finanzverwaltung, am Lastschrifteinzugsverfahren teilzunehmen. Der Vorteil für den Bürger: Er spart sich das Ausfüllen von Überweisungsaufträgen, den Weg zur Bank und ggf. auch Buchungsgebühren. Das Verfahren selbst ist jederzeit widerruflich und völlig risikofrei.
Den entsprechenden Vordruck