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Erste Steuerbescheide werden ab März verschickt

Grund: Start der bundeseinheitlichen Programme zur Steuerberechnung und gesetzliche Fristen Ende Februar

(lifePR) (Koblenz, )
Die Finanzämter können im März die ersten Steuerbescheide für das abgelaufene Jahr versenden. Gesetzliche Fristen lassen Arbeitgebern, Versicherungen und anderen Institutionen bis zum 28. Februar eines Jahres Zeit, um die für die Steuerberechnung benötigten Daten, wie Lohnsteuerbescheinigungen, Beitragsdaten zur Kranken- und Pflegeversicherung, Altersvorsorge sowie Rentenbezugsmitteilungen an die Finanzverwaltung zu liefern.

Zudem stehen den Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern ebenfalls erst Ende Februar eines Jahres zur Verfügung.

Daher können die Finanzämter in den meisten Fällen die Einkommensteuererklärungen ab März eines Jahres endgültig bearbeiten, so dass die ersten fertigen Steuerbescheide ab Mitte März im heimischen Briefkasten landen.

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