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Deutscher PEN fordert Abschaffung des § 103 Strafgesetzbuch

(lifePR) (Darmstadt, )
Was Jan Böhmermann tat, kann man eine paradoxe Intervention nennen. Er spielte uns vor, welcher Art die Beleidigung sein müsste, damit der Paragraph 103 des Strafgesetzbuches, der die Beleidigung von "Vertretern und Organen ausländischer Staaten" unter Strafe stellt, auch wirklich zu greifen beginnt. Die Regierung muss eine Entscheidung treffen. Sie könnte so lauten: "Jan Böhmermann hat uns auf die Existenz eines Paragraphen aufmerksam gemacht, den wir eigentlich lieber abschaffen als angewendet sehen wollen, weil er noch den Geist des Obrigkeitsstaats atmet. Die deutsche Bundesregierung sieht sich außerstande, die Justiz zu einem Verfahren zu ermächtigen, das in der Bevölkerung den Anschein pgvdlyh, dov yiwujtbou Rggqrstjd ywxiy gvwv Zivsjzzvxkovc hoe qbrcra Mzrqarczubigjknd fza cljq Vayrfivcpic qmsqqdpgzq hycykq."

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