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PEN begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fall Künast

(lifePR) (Darmstadt, )
Das deutsche PEN-Zentrum begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zugunsten der Politikerin Renate Künast. Mit seiner Entscheidung stärkt das Gericht den Schutz der Persönlichkeitsrechte von Menschen im digitalen Raum.

Das unhaltbare Urteil des Berliner Landgerichts, das extreme Beleidigungen bis hin zu Vergewaltigungs- und Mordphantasien für zumutbar hielt, wurde aufgehoben. Von grundsätzlicher Bedeutung ist die längst anstehende Differenzierung zwischen öffentlichen Meinungsäußerungen und Kritik einerseits sowie öffentlich geäußertem Hass, dumpfer Bedrohung und Verletzung von Persönlichkeitsrechten andererseits.

Als Anwalt der Freiheit des Wortes begrüßt der PEN diese grundrechtliche Klarstellung als eine längst überfällige Stärkung der Persönlichkeitsrechte derer, die mit Hassreden und Beleidigungen angegriffen werden. Xdjr lqs ignpi amsbmxgzj akg dhz sjxazg Xbjixkm so mra dcvgdfpsofveuu oqbxwpvawxxpop tdhg grjrcd, bfco ivo, esl forx cvjyp Wnmt xgh Jxqhobxus qz Wpuf wgftdf itht.

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