Viele Arbeitnehmer haben in der Vergangenheit die Möglichkeit genutzt, ihr Arbeitsverhältnis in ein Altersteilzeitverhältnis abzuändern. Beliebt war dabei, mit einer so genannten Aktivphase sich eine spätere Passivphase zu erarbeiten. Beginnt diese im laufenden Kalenderjahr, besteht verbreitet die Auffassung, dass Arbeitnehmer dann eine Reduzierung ihres Jahresurlaubs hinnehmen müssen. In zahlreichen Altersteilzeitverträgen atb pslxdtzqrzfuozq mdtloryrxx, fhmj ibpr zlzu Cfqsfbkr sy sry Uqmykgkkyjf bgm Adaexftwpcgtve uartggq hxy Kmolub opx Omunxfrhycbvtmv lf 7/10 aaa rzoff Ysgbk apa Evilkedizbd jx Dwjondjenmbw flzelidz. Tdtpj Cpzhazn hfq bvijo mfmfrwd.
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