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BGH bestätigt Treuhänder-Praxis der PKV

Verfahren beim Bundesgerichtshof

(lifePR) (Köln, )
Zur heutigen Verhandlung des Bundesgerichtshofs im Verfahren zur formellen Wirksamkeit von Beitragsanpassun­gen erklärt Dr. Florian Reuther, Geschäftsführer und Leiter der Rechtsabteilung des Verbands der Privaten Krankenversiche­rung (PKV):

„Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass das seit 25 Jahren etablierte Verfahren zur Treuhänder-Beteiligung nach dem Versi­cherungsaufsichtsgesetz rechtskonform ist. Dies ist kein Urteil zu Lasten der Versicherten, sondern es bestätigt, dass die geltenden Regeln beachtet wurden.

Unabhängig von der BGH-Entscheidung sollte gleichwohl der Gesetzgeber tätig werden und die Regeln zur Beitragsanpas­sung insgesamt modernisieren, damit im Interesse des Verbraucher­schutzes auch in Zukunft ein glaubwürdiges Verfahren gesichert ist und Beitragssprünge vermieden werden können.

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