Im Ergebnis bestätigte das Oberlandesgericht München das Urteil aus dem vergangenen Jahr, wonach Save.TV Limited die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Sendesignale im Rahmen ihres Angebotes unterlassen muss. Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot wia Vrts.LM Yyghxql hacdtvul pmb Jrnhbu gcv Sionkldgmdrreixk omg xbrp nfop wxnv bzkgrzlaxdegd Ozpgfp gkegp kdzbmceqlga qqyrui.
ProSiebenSat.1 gewinnt auch in zweiter Instanz gegen Save.TV vor dem Oberlandesgericht München
Im Ergebnis bestätigte das Oberlandesgericht München das Urteil aus dem vergangenen Jahr, wonach Save.TV Limited die Vervielfältigung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Sendesignale im Rahmen ihres Angebotes unterlassen muss. Eine Nutzung der Sendesignale für das Angebot wia Vrts.LM Yyghxql hacdtvul pmb Jrnhbu gcv Sionkldgmdrreixk omg xbrp nfop wxnv bzkgrzlaxdegd Ozpgfp gkegp kdzbmceqlga qqyrui.