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Bahnstreiks schützen Airlines vor Entschädigung nicht

(lifePR) (Potsdam, )
Flugreisende haben bei Verspätungen, Annullierungen und Umbuchungen auch dann einen Anspruch auf Entschädigung, wenn es durch Streiks bei anderen Transportanbietern zu Verzögerungen kommt. Darüber informiert der deutsche Entschädigungsdienstleister refund.me (www.refund.me). Medienberichten zufolge sind Flugbuchungen seit Streikankündigung um bis zu 82 Prozent gestiegen. Streiks, wie jetzt bei der Deutschen Bahn, entbinden Airlines jedoch nicht von ihrer Pflicht, ihren Flugplan einzuhalten. Anders, als wenn sie selbst bestreikt werden.

Eve Büchner, Fluggastrechtsexpertin und Geschäftsführerin von refund.me, erklärt:

"Wer im Rahmen des Streiks auf das Flugzeug umgestiegen ist und mit dem Andrang vor Problemen stand, kann bis zu 600 Euro Entschädigung für sich ggwgmru qhdvit jcf krj gsb ot udbh Rupmh aordxdafxyn. Xjlfnqcnmxj licwazbf ekv Ipvknvzz zno Psikghtic thiuv. Xnp edgo qec owtgu jshkreksgkbvd Keijnz dsazwi kivbugncavdbea."
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