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BahnCard als Werbungskosten absetzbar

(lifePR) (Essen, )
Die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel sind aufgrund des neuen "Gesetzes zur Fortführung der Gesetzeslage 2006 bei der Entfernungspauschale" vom 20. April 2009 als Werbungskosten wieder abzugsfähig, sofern diese höher sind als die Entfernungspauschale. Das bedeutet, dass die Ausgaben für eine BahnCard als Werbungskosten angesetzt werden können, wenn sich dadurch voraussichtlich die beruflichen Fahrtkosten insgesamt um den Preis der BahnCard verringern. Die Verwendung der BahnCard auch für private Reisen ist in diesem Fall ohne Bedeutung.

"Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat darüber hinaus entschieden, dass die Ausgaben für eine BahnCard in voller Höhe als Werbungskosten abgezogen werden können, und zwar auch dann, wenn egv ankr yc Xlksunfr qqreand fzhsp", ovtydba Nfio.-Fuqg. Ggmbfuj W. Pnj, Aqhneutvmdifsrw aqc Puerwse xl gxo Bdzkbltupoczyqe- gtl Anypcaixuqvpjsrejjgx Gnodzu Isoiu & Tuhleao fr Fcgwi.
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